Füll- & Prüfdienste
Instandhaltungsarbeiten an tragbaren Feuerlöschern dürfen nur von Sachkundigen nach DIN 14406, Teil 4 durchgeführt werden. Die Verwendung von durch die Zulassung bestätigten Löschmitteln, Treibmitteln und Ersatzteilen ist zwingend erforderlich.
Feuerlöscher sind längstens alle 2 Jahre einer äußeren und (inneren) Prüfung zu unterziehen.
Als Ihr Partner kümmern wir uns um eine fachgerechte Prüfung und halten Ihren Brandschutz in Stand.